SIS - GTÜ Kfz-Prüfstelle Michendorf - Berlin/Brandenburg

amtliche Prüfungen, Fahrzeugbewertungen, Unfallgutachten

Mit unseren amtlichen Kfz-Prüfstellen in Michendorf, Kaulsdorf, Bergelde und Lichterfelde sind wir Ihre erste Adresse in der Region Berlin/Brandenburg.

Unsere Kfz-Sachverständige und Gutachter sind ständig für Sie da wenn es um amtliche sowie nichtamtliche Fahrzeuguntersuchungen und Fahrzeugbewertungen, Unfallgutachten und Unfallrekonstruktionen sowie Oldtimerbewertungen oder sogar Kutschenuntersuchungen geht.

Auch helfen wir Ihnen mit Wissenswertem zur Feinstaubplakette, Gebrauchtwagenzustandsberichten oder technischen Details zur HU/AU.
Sachverständige im Straßenverkehrswesen mbHSachverständige im Straßenverkehrswesen mbH Vertragspartner GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH

Wir führen die Haupt- und Abgasuntersuchung sowie Änderungsabnahmen an Ihrem Fahrzeug durch.

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Unsere Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
12:30 - 19:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr
12:30 - 19:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
12:30 - 19:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr
12:30 - 19:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
12:30 - 19:00 Uhr
Sa.* 09:00 - 12:00 Uhr
12:30 - 16:00 Uhr
*nur erster und letzter Sa. im Monat


Hauptstandort
Kfz-Prüfstelle Michendorf
Potsdamer Str. 125
14552 Michendorf


033205- 49 050

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Weitere Standorte
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Kutschenprüfungen zur Personenbeförderung

Die Prüfung von Kutschen erfolgt bei uns durch einen Kutschensachverständigen. Die Sicherheit von Kutschen spielt beispielsweise eine Rolle beim Betrieb:

im gewerblichen Personenverkehr
in Fahrställen
auf Turnieren

Die technische Sicherheit einer Kutsche wird mit der so genannten FN-Plakette nach außen hin erkennbar dokumentiert. „FN“ ist die Abkürzung und umgangssprachliche Bezeichnung für die internationale Bezeichnung „Fédération Équestre Nationale“.

Die „Deutsche Reiterliche Vereinigung“ ist der Dachverband aller Züchter, Reiter, Fahrer und Voltigierer in Deutschland. Im gewerblichen Personenverkehr ist die Kutschenprüfung nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen. Ist eine Kutsche ausschließlich in privater Verwendung, wird vom Gesetzgeber eine Prüfung innerhalb von 3 Jahren empfohlen.

Für den Kutschenpass ist die Kutschenprüfung ebenfalls eine Voraussetzung. Der Kutschenpass bestätigt den Bau und die Ausrüstung einer Kutsche gemäß den „Richtlinien für den Bau und Betrieb pferdebespannter Fahrzeuge“.