SIS - GTÜ Kfz-Prüfstelle Michendorf - Berlin/Brandenburg

amtliche Prüfungen, Fahrzeugbewertungen, Unfallgutachten

Mit unseren amtlichen Kfz-Prüfstellen in Michendorf, Kaulsdorf, Bergelde und Lichterfelde sind wir Ihre erste Adresse in der Region Berlin/Brandenburg.

Unsere Kfz-Sachverständige und Gutachter sind ständig für Sie da wenn es um amtliche sowie nichtamtliche Fahrzeuguntersuchungen und Fahrzeugbewertungen, Unfallgutachten und Unfallrekonstruktionen sowie Oldtimerbewertungen oder sogar Kutschenuntersuchungen geht.

Auch helfen wir Ihnen mit Wissenswertem zur Feinstaubplakette, Gebrauchtwagenzustandsberichten oder technischen Details zur HU/AU.
Sachverständige im Straßenverkehrswesen mbHSachverständige im Straßenverkehrswesen mbH Vertragspartner GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH

Wir führen die Haupt- und Abgasuntersuchung sowie Änderungsabnahmen an Ihrem Fahrzeug durch.

zur Online-Termin-Anfrage

Unsere Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
12:30 - 19:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr
12:30 - 19:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
12:30 - 19:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr
12:30 - 19:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
12:30 - 19:00 Uhr
Sa.* 09:00 - 12:00 Uhr
12:30 - 16:00 Uhr
*nur erster und letzter Sa. im Monat


Hauptstandort
Kfz-Prüfstelle Michendorf
Potsdamer Str. 125
14552 Michendorf


033205- 49 050

mehr Kontaktinformationen
Unternehmendetails



Weitere Standorte
Büro Oberhavel Büro Berlin/Hellersdorf Büro Berlin/Lichterfelde Hauptbüro Michendorf


Partner / Mitgliedschaften






Folgen Sie uns

Änderungsabnahmen nach §19 (3) StVZO

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten unsere Prüfingenieure Ihr Fahrzeug und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahme Bescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau von Karosserie-Anbauteilen sowie Veränderungen am Fahrwerk
(z. B. Tieferlegung).

Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Wir nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und "tragen diese ein".

Beim Erwerb von Teilen sollten Sie unbedingt darauf achten, daß ein gültiges Prüfzeugnis für das Bauteil vorhanden ist. Das Fahrzeug, an dem der Umbau stattfinden soll, muß exakt im Verwendungsbereich des Prüfzeugnisses aufgeführt sein.

Gültige Prüfzeugnisse sind:

  • Teilegutachten
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
  • Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
  • EG-Typgenehmigung
  • ECE-Genehmigung

Ungültige Prüfzeugnisse sind:

  • Prüfberichte
  • Mustergutachten
  • Gutachterliche Stellungnahme

Sie sind sich nicht sicher ob die gewünschten Anbauteile für Ihr Fahrzeug zulässig sind? - Fragen Sie uns einfach "vor" dem Kauf!

Ihnen fehlt das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung? Kein Problem! Wir haben Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind. Zudem können wir im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind.

Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen bei der Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.